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neue Regelung zum Fahren von Motorräder mit 125 cm³

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/autofuehrerschein-motorrad-fahren/


EZ 12/2017
TÜV wird neu gemacht
Km-Stand: 231
Wendiger Stadtflitzer, besonders geeignet für Wohnmobile / Wohnanhänger.

Fahren darf man die 125cm³ Motorräder mit dem PKW-Führerschein, wenn dieser vor dem 1. April 1980 gemacht wurde, oder wenn man mindestens 16 Jahre alt ist, und die Motorradführerscheinklasse A1, A2 oder A3 besitzt. Für Leichtkrafträder bis 11 kW/15 PS und 125 ccm wird keine Steuer erhoben

















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