EZ 12/2017 TÜV wird neu gemacht Km-Stand: 231 Wendiger Stadtflitzer, besonders geeignet für Wohnmobile / Wohnanhänger.
Fahren darf man die 125cm³ Motorräder mit dem PKW-Führerschein, wenn dieser vor dem 1. April 1980 gemacht wurde, oder wenn man mindestens 16 Jahre alt ist, und die Motorradführerscheinklasse A1, A2 oder A3 besitzt. Für Leichtkrafträder bis 11 kW/15 PS und 125 ccm wird keine Steuer erhoben